Gemeindeverwaltung Ansbach

Stadtwerke Ansbach GmbH

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Adresse
Rügländer Str. 1
Ort
91522  Ansbach
Telefonnummer
0981 89040
Fax
0981 8904192
E-Mail
info@stwan.de
Website
www.stwan.de

Informationen

Keywords Bad, Bäder, Biogas, Bus, Energie, Energieanbieter, Energieausweis, Energieberatung, Erneuerbare Energien, Freibad, Freizeitbad, Gas, Hallenbad, Infotelefon, Klimaladen, Photovoltaik, Schwimmbad, Stadtverkehr, Stadtwerke, Stadtwerke Ansbach, Störungen, Strom, Stromversorgung, Verkehr, Versorgungsamt, Wärme, Wasser.

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Öffnungszeiten

Produkte Und Services

  • Ökostrom

    Die Stadtwerke Ansbach gehen mit gutem Beispiel voran: Ab sofort beliefern Sie alle Kunden die sich in den günstigen Stromprodukten der Stadtwerke befinden mit CO2-neutralem Strom – und das ohne Aufpreis. Studien belegen immer wieder, dass die Mehrheit der Verbraucher hierzulande den Wechsel zu Ökostrom befürwortet. Das ist auch in Ansbach nicht anders. Doch erst rund fünf Prozent aller deutschen Haushalte beziehen tatsächlich Ökostrom – vielleicht weil vielen der Wechsel zu umständlich oder der Preis zu hoch ist? Kunden der Stadtwerke Ansbach brauchen sich um solche Fragen nicht mehr zu kümmern. Sie erhalten ab sofort regenerativ erzeugten Strom – ganz automatisch und ohne Aufpreis. Die Stadtwerke Ansbach erwerben für ihre Kunden so genannte RECS-Zertifikate für CO2-frei produzierten Strom aus Wasserkraft. RECS steht für „Renewable Energy Certificate System“ und bezeichnet eine internationale Organisation, welche Stromerzeugung aus regenerativen Quellen fördert. Diese Organisation stellt sicher, dass nur soviel Ökostrom verbraucht werden kann, wie auch erzeugt wird. Mit der Entscheidung für eines der sparsamen und jetzt „grünen“ Strom-Produkte, Ansbach-Single, Ansbach-Privat, Ansbach-Profi, Ansbach-Select und Ansbach-Flexi setzen die Stadtwerke-Kunden künftig ein aktives Zeichen pro Umwelt. Nähere Informationen zu den Dienstleistungen der Stadtwerke Ansbach erhalten Sie im Kundencenter der Stadtwerke Ansbach oder unter Telefon-Nr. 0981/8904-370.

    Link: Ökostrom

  • RegiNA-Strom

    Der umweltschonende Strom für umweltbewusste Ansbacher. RegiNA-Strom- Regenerativer Naturstrom Ansbach – 100 % Ökostrom aus Wasserkraft zertifiziert nach TÜV-Süd-EE RegiNA-Strom (Regenerativer Naturstrom Ansbach) ist echter Wasserkraftstrom aus Österreich für alle, die erneuerbare Energien nutzen wollen. Weltweit liegt der Anteil der Wasserkraft an der Stromerzeugung bei ca. 18 Prozent, in Deutschland bei ca. fünf Prozent, wobei hier die Potenziale bereits als weitgehend ausgeschöpft betrachtet werden. Demgegenüber ist Österreich als Produzent von Strom aus Wasserkraft geografisch begünstigt. Wasserkraft zählt wie Sonne und Wind zu den regenerativen Energien. Strom aus Wasserkraft ist besonders umweltschonend. Der laufende Betrieb eines Wasserkraftwerkes belastet die Umwelt nicht und ist eine moderne und nachhaltige Alternative zu herkömmlich erzeugtem Strom. Es entstehen keine klimaschädlichen CO2-Emissionen, die hauptsächlich für den globalen Treibhauseffekt verantwortlich gemacht werden. Mit RegiNA-Strom bieten die Stadtwerke Ansbach als kommunaler Energieversorger eine ökologisch sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Stromprodukten an.

    Link: RegiNA-Strom

  • Elektrotanksäule

    Stadtwerke Ansbach errichteten erste Elektrotanksäule und kauften Elektro-Fahrräder. Die Stadtwerke Ansbach haben erste Elektrofahrräder angeschafft und errichteten am Montgelasplatz und am Fahrradabstellplatz am Aquella die ersten Stromtankstellen. Die Tankstelle am Montegelasplatz wurde am 25.05.2010 von Frau Oberbürgermeisterin Carda Seidel offiziell eingeweiht. Die Stadtwerke Ansbach sehen dies als einen Beitrag zum Klimaschutz. E-Bikes ermöglichen saubere, leise und Kraft sparende Mobilität. Und sie werden in Ansbach auch Klima schonend unterwegs sein, da die Stadtwerke Ansbach Ökostrom für die Elektrotankstellen liefern. Verkauf von Chipkarten für die Elektrotanksäulen Interessierte Kunden erhalten am Empfang der Stadtwerke eine Chipkarte gegen eine einmalige Kaution von 10 Euro. Gleichzeitig entrichtet der Kunde eine Gebühr von 5 Euro und kann hierfür sein Fahrrad bis zum 31.12.2011 an den beiden Tanksäulen laden. Über die Kartennummer sind die Karten sperrbar. Die Kaution wird selbstverständlich bei Rückgabe der Karte zurückgegeben. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt über den Kassenautomaten der Stadtwerke. Info Über alle Themen der Elektromobilität, über den rationellen Einsatz von Energie und die Innovationen der Stadtwerke Ansbach informieren unsere Energieberater die Kunden gerne. Sie erreichen Sie unter 0981/8904-264.

    Link: Elektrotanksäule

  • Tarife

    Anpassung von Tarifkundenverträgen Am 08. November 2006 ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 ist außer Kraft gesetzt worden. Nach § 23 StromGVV in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBEltV ab 15. Dezember 2006 die StromGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13. Juli 2005 abgeschlossenen, Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Der Text der StromGVV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich und kann auf dieser Seite abgerufen werden. Um Ihrem individuellen Energieverbrauch gerecht abzurechnen, haben wir verschiedene Preismodelle für Sie entworfen. Die Eingruppierung in ein Preismodell hängt in erster Linie von Ihrem Stromverbrauch ab. Wir berechnen aber in jedem Fall den für Sie günstigsten Tarif. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Tel. Kundencenter 09 81/ 8 90 4-370. Sondervertragskunden erhalten bei Herrn Buchwald unter 09 81/ 8 90 4-149 gerne eine individuelle Beratung und ein individuelles Preisangebot.

    Link: Tarife

  • Spartipps

    Energie, egal ob Strom, Gas oder Wasser ist kostbar und kostet Geld. Darum sollte ein sparsamer und wirtschaftlicher Umgang mit diesen Medien selbstverständlich sein. Haben Sie sich schon einmal Gedanken zu folgender Frage gemacht? Wie spare ich Strom mit der richtigen Lampe? Setzen Sie Allgebrauchsglühlampen dort ein, wo nur kurze Einschaltzeiten vorkommen, da Allgebrauchsglühlampen wenig Lichtausbeute und eine kurze Lebensdauer besitzen. Leuchtstofflampen kommen am besten da zum Einsatz, wo eine lange Betriebsdauer vorkommt, z.B. am Arbeitsplatz (Schreibtisch etc.). Achtung! Leuchtstofflampen sind Sondermüll. Für weitere Fragen und Informationen sind die Stadtwerke-Energieberater gerne für Sie da. Bernd Schmitz, Tel. 0981/8904-267, von den Stadtwerken Ansbach beauftragter Energieberater. Thomas Heinlein, Tel. 0981/8904-264.

    Link: Spartipps

  • Stromkennzeichnung

    der Stadtwerke Ansbach GmbH nach §42 Energiewirtschaftsgesetz Bezugsjahr 2014 Stand: 01.11.2015

    Link: Stromkennzeichnung

  • Zugelassene Installateure

    Bei den Stadtwerken Ansbach GmbH für Arbeiten an Elektroinstallationen zugelassene Installateure: Stand: 01.02.2009

    Link: Zugelassene Installateure

  • Informationen für Installateure

    Unter folgendem Link finden Sie die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, die TAB 2007 (Stand Juli 2007) des Verbandes der Netzbetreiber e. V. beim VDEW (VDN), mit entsprechenden Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln. Die TAB 2007 tritt zum 01.12.2007 in Kraft. Sofern es für das Netzgebiet der Stadtwerke Ansbach eigene Erläuterungen oder ergänzende Bestimmungen gibt, werden diese ebenfalls hier angeboten: TAB 2007 Richtlinien und Merkblätter stehen Ihnen ebenso zur Verfügung wie die Niederspannungsanschluß Verordnung (NAV). Auch die Grundsätze der Zusammenarbeit von Stromversorgungsunternehmen mit Elektro-Installateuren sowie Anmeldeformulare und Datenblätter für alle Arten von Elektroanschlüssen sind hier online verfügbar.

    Link: Informationen für Installateure

  • Tarife

    Anpassung von Tarifkundenverträgen Am 08. November 2006 ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“ (AVBGasV) vom 21. Juni 1979 ist außer Kraft gesetzt worden. Nach § 23 GasGVV in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBGasV ab 15. Dezember 2006 die GasGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13. Juli 2005 abgeschlossenen, Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Der Text der GasGVV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich und steht auf dieser Seite zum Download bereit. Um Ihrem individuellen Energieverbrauch gerecht abzurechnen, haben wir verschiedene Preismodelle für Sie entworfen. Die Eingruppierung in ein Preismodell hängt in erster Linie von Ihrem Erdgasverbrauch ab. Wir berechnen aber in jedem Fall den für Sie günstigsten Tarif. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. Kundencenter 09 81/ 8 90 4-370.

    Link: Tarife

  • Spartipps

    Energie, egal ob Strom, Gas oder Wasser ist kostbar und kostet Geld. Darum sollte ein sparsamer und wirtschaftlicher Umgang mit diesen Medien selbstverständlich sein. Haben Sie sich schon einmal Gedanken zu folgender Frage gemacht? Wie kann ich meinen Gasverbrauch minimieren? Lassen Sie Ihr Gasgerät regelmäßig vom Fachmann warten, um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten. Lüften Sie mehrmals am Tag stoßweise und nicht permanent mit gekippten Fenstern. Achten Sie beim Neubau eines Hauses darauf, dass die Wände gut isoliert und die Fenster dicht sind.

    Link: Spartipps

  • Erdgas-online

    Erdgas-online – Interessantes zu Erdgas! Was Sie schon immer über Erdgas wissen wollten: Wo kann ich Erdgas noch sinnvoll einsetzten außer zu Heizzwecken und zur Warmwasserbereitung? Infos unter: www.erdgasinfo.de Erdgas lässt sich prima in hochmodernen Erdgasküchenherden zum Kochen und Backen einsetzen oder in modernen, umweltfreundlichen Erdgasautomobilen. Welche Vorteile bietet Erdgas in meinem Unternehmen? - Rationellere und kostengünstigere Gestaltung von Produktionsprozessen. - Erleichterung der Automatisierung von Ofenanlagen durch den Einsatz von Gasbrennern. - Nutzung von heißen Abgasen u.a. für Trocknungsprozesse oder Wärmerückgewinnung bei gleichzeitiger Senkung des Energiebedarfs und der Emissionen. Einsparung kostbarer Lagerflächen, da Erdgas als leistungsgebundene Energie immer verfügbar ist. Bei weiteren Fragen beraten unsere Energieberater Sie gerne! Tel. 09 81/ 8 90 4-264

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  • Zugelassene Installateure

    Bei den Stadtwerken Ansbach GmbH für Arbeiten an Gasinstallationen zugelassene Installateure: Stand: 07.02.2009

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  • Gasabrechnung

    In Deutschland erfolgt die Gasabrechnung auf Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den „Allgemein Anerkannten Regeln der Technik“, hier insbesondere nach dem DVGW Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“. Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die Durchführung der Gasabrechnung unterliegt der Kontrolle des zuständigen Eichamtes. Im Gegensatz zu Strom ist Erdgas ein Naturprodukt und unterliegt Schwankungen hinsichtlich seines Energieinhaltes. Die Gastemperatur und der Gasdruck sind weitere Einflüsse, die bei Ihrer Gasabrechnung berücksichtigt werden. Insbesondere spielen dabei folgende Faktoren eine Rolle. Zustandszahl z und Höhenzone: Beim Gas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dieses erfolgt über die Zustandszahl z, die kundenspezifisch ermittelt wird. Bei der Berechnung der Zustandszahl ist die Höhenlage der Messeinrichtung ein maßgeblicher Parameter, da die Höhenlage Einfluss auf den Druck hat. Aufgrund der geographischen Lage ist das Stadtgebiet in zwei Höhenzonen aufgeteilt. Höhenzone Ansbach: Diese Höhenzone gilt für das gesamte Versorgungsgebiet innerhalb der Stadtgrenzen von Ansbach mit Ausnahme von Elpersdorf. Höhenzone Elpersdorf: Diese Höhenzone gilt für die in Elpersdorf versorgten Kunden. Brennwert: Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter Gas im Normzustand enthalten ist. Der Brennwert wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt.

    Link: Gasabrechnung

  • Zugelassene Schornsteinfeger

    Unter www.schornsteinfeger-innung-mittelfranken.de können Sie die Namen und Adressen der zugelassenen Schornsteinfeger suchen.

    Link: Zugelassene Schornsteinfeger

  • Vorsichtsmaßnahmen bei Gasgeruch

    Stadtwerke Ansbach GmbH Amtliche Bekanntmachung Betreff: Vorsichtsmaßnahmen bei Gasgeruch Die Stadtwerke Ansbach GmbH empfiehlt den Gasabnehmern im Falle eines Gasgeruches folgende Vorsichtsmaßnahmen: 1. Sofort alle Flammen löschen! 2. Sofort alle Fenster und Türen öffnen! 3. Sofort die Absperreinrichtungen am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtungen im Keller schließen! 4. Räume, in denen sich Gasgeruch bemerkbar macht, nicht mit offenem Licht betreten, kein Streichholz oder Feuerzeug anzünden, keine elektrischen Schalter betätigen, keine elektrischen Stecker herausziehen, keine elektrische Klingel betätigen, nicht rauchen! 5. Wird ein Gasausströmen im Hause bzw. im Keller vermutet: Räume gut durchlüften. Die übrigen Hausbewohner be­nachrichtigen. Man verlasse sich nicht auf den eige­nen Geruchssinn, sondern ziehe andere Personen hinzu. Kann die Ursache nicht ermittelt werden, so ist so­fort die Stadtwerke Ansbach GmbH zu verständigen! 6. Tritt Gasgeruch aus Räumen aus, die nicht ohne weite­res zugänglich sind, dann ist die Polizei bzw. die Feuerwehr sofort zu benachrichtigen, die das Recht hat, sich Zutritt zu verschaffen; gleichzeitig ist die Stadtwerke Ansbach GmbH unter der Rufnummer 0981/8904-444 zu verständigen! Störungen oder Schäden an Gasleitungen nicht selbst beseiti­gen! Diese dürfen nur durch Fachleute behoben werden; das sind die Beauftragten der Stadtwerke Ansbach GmbH und das Vertragsinstallati­onsunternehmen! Die Schadenstelle muss für den Störungsdienst zugänglich ge­halten werden! Ansbach, den 24.10.2011 Stadtwerke Ansbach GmbH

    Link: Vorsichtsmaßnahmen bei Gasgeruch

  • Tarife

    Wasserpreise

    Link: Tarife

  • AVB Wasser

    Link: AVB Wasser

  • Anschlusskosten Trinkwasser

    Link: Anschlusskosten Trinkwasser

  • Spartipps

    Energie, egal ob Strom, Gas oder Wasser ist kostbar und kostet Geld. Darum sollte ein sparsamer und wirtschaftlicher Umgang mit diesen Medien selbstverständlich sein. Haben Sie sich schon einmal Gedanken zu folgender Frage gemacht? Wie spare ich Wasser? - Lassen Sie Ihre Toilettenspülung vom Fachmann mit einer Sparspülung ausstatten und tropfende Wasserhähne sofort reparieren. - Bevorzugen Sie Duschen statt ein Vollbad. Denn nur wer Trinkwasser einspart erzeugt weniger Abwasser und schont unsere Gewässer. Bei weiteren Fragen beraten unsere Ansprechpartner Sie gerne. Weitere Informationen erhalten sie dazu auch online unter: - www.asew.de - www.vbew.de - www.dvgw.de - www.bdew.de

    Link: Spartipps

  • Tarifrechner

    Der Wassertarifrechner ermittelt Ihre Wasser Jahreskosten (ohne Kanaleinleitungsgebühren).

    Link: Tarifrechner

  • Wasseranalyse vom 22.08.2016

    Das Probenwasser ist Mischwasser aus den Wasserwerken Gersbach und Schlauersbach und wurde in einem Hochbehälter der Stadtwerke Ansbach GmbH entnommen. Die Probenergebnisse sind repräsentativ für die Wasserqualität im Stadtgebiet von Ansbach. Das Ansbacher Trinkwasser wird ständig nach den geltenden strengen Vorschriften kontrolliert.

    Link: Wasseranalyse vom 22.08.2016

  • Qualität des Trinkwassers

    Leitungswasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. EU-Richtlinien und die sogenannte Trinkwasserverordnung regeln die zugelassenen Grenzwerte für mögliche mikrobiologische und chemische Belastungen. Laut Gesetz soll Trinkwasser klar, kühl, farblos, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein. Zudem muss es frei von Krankheitserregern sein und darf keine die Gesundheit schädigenden Eigenschaften haben. Die Stadtwerke Ansbach unterziehen das von ihnen verteilte Trinkwasser regelmäßig umfassenden Kontrollen. Analysiert wird allerdings nur die Beschaffenheit bis zu den Hausanschlüssen. Für die Hausinstallation trägt der Hausbesitzer die Verantwortung.

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  • Beweissicherung an Gebäuden

    Die Förderung von Grundwasser über Tiefbrunnen greift in den natürlichen Wasserhaushalt ein. Je nach Entnahmetiefe und -menge sowie hydrogeologischen Gegebenheiten im Umkreis der Brunnen bilden sich typische Entnahmetrichter. Dies kann Auswirkungen auf die Vegetation haben, aber auch die Statik des Untergrunds beeinflussen. Beantragt ein Wasserversorger ein neues Wasserrecht, so ist er gesetzlich zu Untersuchungen verpflichtet. In Schlauersbach führten die Stadtwerke Ansbach diese in präzise definierten und aufeinander aufbauenden Teilschritten durch. Ziel war es, die möglichen Folgen der Grundwasserförderung auf die Gebäude abzuschätzen, die im Einflussbereich der Brunnengalerie stehen. Die Untersuchungen und Folgerungen im Detail: - Zunächst wurde gemessen beziehungsweise berechnet, wie stark das Grundwasser sinkt, wenn unterschiedliche Mengen Wasser gefördert werden. Mit Hilfe der ermittelten Werte konnte das Gebiet eingegrenzt werden, dessen Baugrund von der Wasserförderung in Schlauersbach betroffen sein könnte. - Anschließend wurde der Baugrund im zuvor umgrenzten Gebiet im Detail kartiert. Das bedeutet eine Einteilung in Gebiete, in denen eine Setzung des Untergrundes möglich ist, sowie in Gebiete, die nicht setzungsgefährdet sind. - Den Abschluss bildete eine Dokumentation des aktuellen Zustands von Gebäude in den setzungsgefährdeten Bereichen. Analog zur ökologischen Beweissicherung dient die Gebäudebeweissicherung der Erfassung des Bauzustandes vor der behördlich genehmigten Wassergewinnung. Damit können die Ergebnisse späterer Untersuchungen mit dem Ausgangszustand verglichen und festgestellt werden, ob sich etwas verändert hat. Sollten bei späteren Untersuchungen Veränderungen festgestellt werden, so ist damit noch nichts über die Ursache gesagt. Es muss daher eine anschließende Bewertung erfolgen, die alle möglichen Einflüsse aufzeigt und berücksichtigt. So kann zum Beispiel der Kanalbau, bei dem zumeist nahe an Gebäuden gegraben wird, Gebäudeschäden bewirken. Die Stadtwerke Ansbach waren für die Arbeiten zur Beweissicherung vor der Wasserentnahme nach neuem Wasserrecht zuständig und werden dies auch für die Untersuchungen zur Feststellung von Veränderungen sein. Die Arbeiten wurden beziehungsweise werden künftig von Bau(grund)sachverständigen der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA Nürnberg) durchgeführt.

    Link: Beweissicherung an Gebäuden

  • Basiswissen

    Trinkwasser ist wertvoll Der menschliche Organismus besteht zu 60 bis 65 Prozent aus Wasser, das Gehirn sogar zu 75 Prozent. Um sein Überleben zu sichern, muss der Mensch regelmäßig trinken. Während er bis zu sieben Tage ohne Nahrung aushalten kann, stirbt er nach nur maximal vier Tagen ohne Wasser. Wasser ist also unser wichtigstes Lebensmittel. Ärzte empfehlen, mindestens 1,5 Liter täglich zu trinken, wobei zusätzlich rund 1 Liter Flüssigkeit mit der Nahrung aufgenommen wird.

    Link: Basiswissen

  • FAQ's

    Link: FAQ's

  • Zugelassene Installateure

    Bei den Stadtwerken Ansbach GmbH für Arbeiten an Wasserinstallationen zugelassene Installateure: Stand: 01.02.2009

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  • Hinweise zum Schutz der Wasserleitungen vor Frost

    Amtliche Bekanntmachung Betreff: Hinweise zum Schutz der Wasserleitungen vor Frost Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit müssen vorbeugende Maß­nahmen zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frost­schäden getroffen werden. Die Stadtwerke Ansbach GmbH empfiehlt deshalb folgende Maßnahmen: 1. Mit Eintritt größerer Kälte sind undichte Fenster und ins Freie führende Türen von Kellern, in denen Wasserzähler und Wasserversorgungsleitungen unterge­bracht sind, frostsicher zu schützen. 2. Der Hausbesitzer oder dessen Beauftragter soll sich von der Gangbarkeit und Dichtheit der Hauptabsperr­vorrichtung (Ventil, Schieber, Hahn) im Keller über­zeugen. Werden Mängel festgestellt, so ist die Stadtwerke Ansbach GmbH zu benachrichtigen. 3. Bei nur gelegentlicher Wasserentnahme ist es zweckmä­ßig, die Hauptabsperrvorrichtung zu schließen und die Verteilungsleitungen zu entleeren. Alle Zapfstel­len sind bis zur völligen Entleerung der Leitungen zu öffnen und nach Auslaufen des Wassers sofort wie­der zu schließen. Leerlaufventile an den Absperrvor­richtungen oder besondere Leerlaufventile an Vertei­lungsleitungen im Keller sind jedoch während der Ab­sperrzeit offen zu halten. 4. Leitungen in Gartenanlagen sowie in unbewohnten und frostgefährdeten Räumen sind außer Betrieb zu setzen und zu entleeren. 5. Wasserzähler in Schächten und frostgefährdeten Räu­men sind mit wärmeisolierenden Stoffen wie Stroh, Glaswolle und dergleichen zu umwickeln. Eine leichte Bedienung der Absperrvorrichtung muß dabei gewährlei­stet bleiben. 6. Bei Wasserzählern in Gebäuden müssen Fenster und Tü­ren oder sonstige Öffnungen geschlossen werden, um die Zähler vor eindringender Kälte zu schützen. 7. Wird in einer Anlage während der Wintermonate kein Wasser benötigt (z. B. Gartengrundstück), so ist die Stadtwerke Ansbach GmbH auf Antrag bereit, gegen Entrichtung des Unkostenbeitrages den Wasserzähler vor Eintritt der Frostperiode auszubauen und im Frühjahr wieder zu setzen. 8. Bei Wiederinbetriebnahme der Hauswasseranlage sind sämtliche Leerlaufventile im Keller zu schließen. Das Wasser darf nur langsam einfließen. Für vollkom­mene Entlüftung ist hierbei zu sorgen. 9. Eingefrorene Waschbecken oder Klosette dürfen nur mit lauwarmen Wasser aufgetaut werden. Sind Leitun­gen eingefroren, so sollte mit dem Auftauen nur ein Fachmann betraut werden. Mit Lötlampen ist Vorsicht geboten; in der Hand eines Nichtfachmannes können da­mit beträchtliche Schäden angerichtet werden. Besser ist es, in solchen Fällen einen Vertragsinstallateur der Stadtwerke Ansbach GmbH heranzuziehen. 10. Frostschäden an Hausanschlußleitungen und Wasserzäh­lern dürfen nur durch Beauftragte der Stadtwerke Ansbach GmbH, die unverzüglich unter der Rufnummer 0981/8904-444 zu verständigen ist, beseitigt werden. Die Stadtwerke Ansbach GmbH bittet die Abnehmer, diese Hinweise sowohl im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu be­achten. Für Frostschäden, die infolge Nichtbeachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen eintreten, haftet der Abnehmer. Ansbach, den 03.12.2010 Stadtwerke Ansbach GmbH

    Link: Hinweise zum Schutz der Wasserleitungen vor Frost

  • Wissenwertes über die Wasserhärte

    Amtliche Bekanntmachung Betreff: Wissenswertes über die Wasserhärte Entsprechend § 7 des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmit­teln (Waschmittelgesetz) wird bekannt gegeben: Die Trinkwasserversorgung der Stadt Ansbach gliedert sich in verschiedene Versorgungsbereiche. Für die einzelnen zen­tral versorgten Stadtteile gelten folgende Härtebereiche, ausgedrückt in Millimol Calciumcarbonat je Liter. Härtebereich: - hart (>2,5 mmol/l; Messwert: 3,0 mmol/l; entspricht 16,5° dH): Ansbach, Bernhardswinden, Brodswinden, Claffheim, Dautenwinden, Deßmannsdorf, Dombach i.L., Elpersdorf, Eyb, Geisengrund, Gösseldorf, Hennenbach, Höfen, Höfstetten, Käferbach, Kaltengreuth, Kammerforst, Katterbach, Kurzendorf, Liegenbach, Meinhardswinden, Mittelbach, Neuses, Oberdombach, Oberei­chenbach, Pfaffengreuth, Schalkhausen, Strüth, Wallersdorf, Windmühle b. E., Winterschneidbach, Wolfartswinden, Wüsten­bruck. Härtebereich: - hart (>2,5 mmol/l; Messwert: 4,1 mmol/l; entspricht 23,0° dH): Dornberg Härtebereich: - hart (>2,5 mmol/l;, Messwert: 4,6 mmol/l; entspricht 25,7° dH): Neudorf, Steinersdorf. Im Empfangsraum der Stadtwerke Ansbach GmbH werden Aufkleber mit den verschiedenen Härtebereichen für Waschmaschinen und wei­teres Informationsmaterial kostenlos abgegeben. Die Bemessung der Waschmittel ist anhand der Härtebereiche vorzuneh­men. Ansbach, den 24.10.2011 Stadtwerke Ansbach GmbH

    Link: Wissenwertes über die Wasserhärte

  • Phosphatdosierung

    Amtliche Bekanntmachung Betreff: Phosphatdosierung Entsprechend § 21 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) wird bekanntgegeben: Der weitaus größte Teil des Stadtgebietes Ansbach wird mit Trinkwasser aus den Wasserwerken Gersbach und Schlauersbach versorgt. Diesem Wasser wird Phosphat zudosiert. Es kommt nicht nur in folgenden Stadtteilen der Stadt Ansbach, sondern auch in nachstehend aufgeführten, an den Fernwasserleitungen liegenden Orten bzw. Einzelanschlüssen zur Verteilung: Ansbach, Bernhardswinden, Brodswinden, Claffheim, Eyb, Hennenbach, Höfstetten, Kaltengreuth, Kammerforst, Katterbach, Meinhardswinden, Neuses, Obereichenbach, Pfaffengreuth, Schalkhausen, Strüth, Wallersdorf sowie Gersbach, Neuses b. W., Bechhofen b. W., Wernsbach, Kirschendorf, Schlauersbach, Rückersdorf, Malmersdorf, Waltendorf, Steinbach, Alberndorf, Speckheim, Ismannsdorf, Waizendorf, Großbreitenbronn, Kleinbreitenbronn. Die Gesamtphosphatkonzentration beträgt zur Zeit 0,55 mg/l (PO43 -). Ansbach, 24.10.2011 Stadtwerke Ansbach GmbH

    Link: Phosphatdosierung

  • Fernwärme

    In den heutigen und ehemaligen Kasernenbereichen können wir die Versorgung mit Fernwärme anbieten, die wir in unseren drei eigenen Heizwerken erzeugen und über die mittlerweile insgesamt fast 16 km langen Heizwasserleitungen zu unseren Kunden transportieren. Wir blicken hierbei auf eine 20-jährige Erfahrung zurück. Über die Umweltfreundlichkeit dieser Wärmeerzeugung gibt der angefügte Ökobericht Auskunft.

    Link: Fernwärme

  • Nahwärme

    Noch bequemer kann man es mit der Heizung in seinem Haus kaum haben: Auf Wunsch übernehmen wir einfach alles. Die Planung, den Einbau, die Anschaffung, den Betrieb und die Abrechnung. Komplett, inklusive Wartung, Reparaturen und Instandhaltung, sowie 24h/365Tage Störungsdienst. Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Stadtwerke Ansbach erledigen alles. Nahwärmecontracting: Die kombinierte Heizungs- und Warmwassererzeugungsanlage wird in Ihrem Haus installiert und mit Erdgas betrieben. Die Bezahlung erfolgt über den fest vereinbarten anlagenspezifischen Grundpreis und das Tarifblatt A-Wärme. Der Hausbesitzer bekommt also eine hochmoderne und entsprechend energiesparende Heizungsanlage, ohne Eigenkapital einzusetzen. Das gilt für Neubauten genauso, wie für eine Altbausanierung, ab einer Anlagengröße von 50 kW. Ihre Vorteile im Überblick: - Keine Vorfinanzierung der Anlage - Sie beziehen ein gewünschtes Endprodukt => Wärme und brauchen sich um nichts kümmern - Sie haben stets einen kompetenten, leistungsstarken und erfahrenen Partner zur Seite (Wir haben in den letzten 10 Jahren über 20 Anlagen in Betrieb genommen.) - Als Unternehmen können Sie sich auf Ihren Unternehmenszweck konzentrieren und sparen Investitions- und Personalkosten.

    Link: Nahwärme

  • AVBWärmeV

    Rechtliche Grundlage für die Versorgung mit Fern- oder Nahwärme bildet die AVBFernwärmeV.

    Link: AVBWärmeV

  • Mit Highspeed durchs Internet!

    Mit den Glasfaserprodukten der Stadtwerke Ansbach sind Sie bestens ausgerüstet. A-Glasfaser - Blitzschnell ins Internet Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen, schnellen und stabilen Internetzugang, der zunehmend zur unverzichtbaren Arbeitsgrundlage für Ihr Unternehmen wird? Sie benötigen eine Highspeed-Standortvernetzung Ihrer Firmenstandorte? Genau dies bieten Ihnen die Stadtwerke Ansbach als Telekommunikationsunternehmen mit ihrer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur in Ansbach. A-Glasfaser bietet Ihnen aus einer Hand: - Garantierte Bandbreiten von 10 Megabit/s bis 10 Gigabit/s (symmetrisch) - Highspeed Glasfaser-Internetanbindungen (Flat, inkl. unbegrenztem Transfer) - Highspeed Vernetzungen von Firmenstandorten außerhalb des öffentlichen Internets (innerhalb und außerhalb von Ansbach) - Feste öffentliche IP-Adressen - 24h / 365 Tage Überwachung und Steuerung des Glasfasernetzes Ihre Vorteile mit A-Glasfaser: - Kurze Paketlaufzeiten und ein exzellenter Datenfluss rund um die Uhr - Modernste Carrier-Netzwerktechnik vom Marktführer Cisco Systems - Grundlage dieser Vernetzung ist das hochsichere Glasfasernetz der Stadtwerke Ansbach - Hochverfügbare Kundenanbindung auf Wunsch durch doppelte Glasfaserleitungen mit getrennter Trassenführung direkt in Ihr Firmengebäude - Durchgängige Glasfaserverbindung vom Serverraum des Kunden, über die Cisco Systeme der Stadtwerke Ansbach, bis zum Internet-Knoten - Wir ermöglichen Ihnen die Bereitstellung neuer Dienstleistung für Ihre Kunden über das Internet, immer blitzschnell und mit großen Bandbreiten - Kompetente Beratung bei Planung, Implementierung und Betrieb - Flexibilität, Schnelligkeit, Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit bei der Lösungsfindung und Kundennähe sind unsere Stärken - Persönliche Ansprechpartner bei den Stadtwerken - Service-Hotline rund um die Uhr Interessiert? Wir beraten Sie gern! Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen unsere Spezialisten gern zur Verfügung: Herr Shamshad Telefon: 0981 8904-136 E-Mail: nohman.shamshad@stwan.de Herr Hlava Telefon: 0981 8904-178 E-Mail: robert.hlava@stwan.de

    Link: Mit Highspeed durchs Internet!

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